Für die Arbeit in unserer eigenen Kirchgemeinde haben wir folgende Finanzen zur Verfügung:
Alle Mitglieder unserer Kirchgemeinde tragen die finanziellen Lasten unserer Gemeinde nach ihren Möglichkeiten mit.
Dafür möchten wir ganz herzlich danken!
In jedem Gottesdienst wird eine Kollekte bzw. ein Dankopfer gesammelt.
Wir geben etwas von dem zurück, was Gott uns geschenkt und anvertraut hat.
Abwechselnd wird gesammelt für die Arbeit in der eigenen Gemeinde und für überregionale Aufgaben wie z.B. Diakonie, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, Mission, besondere Seelsorgedienste, Katastrophenhilfe, Brot für die Welt u.v.m.
Genaue Angaben zum Kollektenzweck des jeweiligen Sonntags finden Sie im Gemeindebrief. Den Kollektenplan der Sächsischen Landeskirche finden Sie >> hier.
Jeder, der die Arbeit unserer Kirchgemeinde oder überregionale Aufgaben unserer Kirche in besonderer Weise unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende tun.
Dies kann als Barspende in unserem Kirchgemeindebüro oder per Überweisung auf unser Spendenkonto erfolgen. >> Hier informieren wir über unser aktuelles Spendenprojekt.
auf die wir dringend angewiesen sind, ist verbindlich geregelt in der Verwaltungsvorschrift zur Kirchgeldordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (VwVKiG) vom 30. September 2003 und wird, laut Ortskirchensteuerbeschluss des Kirchenvorstandes, von jedem Gemeindeglied erhoben, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat und über eigenes Einkommen verfügt.
Ermittlung der kirchgeldpflichtigen Einnahmen
Maßgeblich ist die Höhe der im Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) auf den Kalendermonat entfallenden Einnahmen, deren Höhe vom Kirchgeldpflichtigen in gewissenhafter Selbsteinschätzung zu ermitteln ist.
Kirchgeldpflichtige Einnahmen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Kirchgeldordnung) sind die tatsächlichen Zuflüsse („Nettobezüge“) in Geld aus beruflicher Tätigkeit, aus anderen Einkunftsarten sowie Renten, laufende Unterstützungsleistungen, Unterhalt, Stipendien u.ä. Dabei können bei den Zuflüssen aus nichtselbständiger beruflicher Tätigkeit („Nettobezüge“), aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen im Erhebungszeitraum angefallene bzw. voraussichtlich anfallende Werbungskosten abgezogen werden.
Das Ortskirchgeld ist eine steuerbegünstigte Sonderabgabe und kann steuerlich geltend gemacht werden.
Bestimmt wird die Höhe des Kirchgeldes entsprechend der Tabelle:
Monatliche Einnahmen Monatsbetrag Jahresbetrag
in EUR in EUR in EUR
bis 374,99 0,50 6,00
375,00 bis 499,99 1,00 12,00
500,00 bis 624,99 2,50 30,00
625,00 bis 749,99 2,75 33,00
750,00 bis 874,99 3,00 36,00
875,00 bis 999,99 3,25 39,00
1.000,00 bis 1.124,99 3,50 42,00
1.125,00 bis 1.249,99 3,75 45,00
1.250,00 bis 1.374,99 4,00 48,00
1.375,00 bis 1.499,99 4,25 51,00
1.500,00 bis 1.624,99 4,50 54,00
1.625,00 bis 1.749,99 4,75 57,00
1.750,00 bis 1.874,99 5,00 60,00
1.875,00 bis 1.999,99 5,50 66,00
2.000,00 bis 2.124,99 6,00 72,00
2.125,00 bis 2.249,99 6,50 78,00
2.250,00 bis 2.374,99 7,00 84,00
2.375,00 bis 2.499,99 7,50 90,00
über 2.500,00 0,3 % der monatl. / jährlichen Einnahmen
Kirchgemeinde Schönfeld-Weißig
LKG Sachsen – Bank für Kirche & Diakonie eG
IBAN: DE74 3506 0190 1687 6000 17
Kirchgemeinde Schönfeld-Weißig
LKG Sachsen – Bank für Kirche & Diakonie eG
IBAN: DE52 3506 0190 1687 6000 25
Spendenbescheinigungen für das Finanzamt für allgemeine Spenden und Kirchgeld stellen wir gern ab einem Betrag von 200 € aus. Bis zu diesem Betrag erkennen die Finanzämter die Kontoauszüge und Quittungen an.