ERSTE AUFGABEN NACH DEM TODESFALL

Wenn Ihr Verstorbener nicht in einem Krankenhaus oder Heim verstorben ist, muss ein Arzt den Totenschein ausstellen.

Die am nächsten stehenden Menschen sollten sofort benachrichtigt und das weitere Vorgehen mit ihnen besprochen werden. Eventuell vorhandene Verfügungen (Willenserklärung zur Bestattung und Vorsorgevertrag) sollten gesucht und berücksichtigt werden.

AUSSEGNUNG

Sie haben nach dem Tod Ihres Angehörigen die Möglichkeit, den Pfarrer um die Aussegnung zu bitten.

Der verstorbene Mensch wird mit Worten aus der Bibel, im Gebet und Segen Gott anvertraut. Die Aussegnung geschieht am Totenbett zu Hause, im Krankenhaus oder am Ort der Aufbahrung, noch vor der Überführung zum Friedhof oder Bestattungshaus.

ANMELDUNG DER BESTATTUNG/WAHL DER GRABSTELLE

Die Anmeldung der christlichen Bestattung erfolgt im Kirchgemeindebüro.Dort wird mit dem Pfarrer ein Termin für die Bestattung vereinbart.

Außerdem besprechen Sie dort Ihre Wünsche zwecks Wahl der Grabstätte.

Die Mitarbeiterinnen beraten Sie gern und bleiben für die Dauer der Grabnutzung auch Ihre Ansprechpartnerinnen. Mit der Grabstätte wählen Sie einen konkreten Ort, an dem Sie sich erinnern, gedenken und beten können. Sie haben die Möglichkeit, ein Grab für eine Erd- oder Urnenbestattung zu wählen, das Sie selbst pflegen können. Die Möglichkeit der Bestattung in einer unserer Urnengemeinschaftsanlagen besteht vorrangig für Menschen, die keine Angehörigen mehr besitzen. In der Gestaltung der Grabstätte kann der christlichen Hoffnung Ausdruck gegeben werden: Jeder Mensch bleibt als einzigartiges Geschöpf Gottes bei ihm auch über den Tod hinaus aufgehoben. Wir Christen glauben, dass nicht der Tod, sondern Gott das letzte Wort hat und ein Leben mit Christus in die Auferstehung führt.

Mit einem Bestattungsinstitut klären Sie die noch offenen Bestattungsangelegenheiten und verständigen sich darüber, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und welche Sie abgeben möchten.

TRAUERGESPRÄCH

Vor der Trauerfeier führt der Pfarrer mit den Angehörigen ein Trauergespräch. Dort gibt es Gelegenheit, vom Leben des Verstorbenen zu erzählen, Schönes und Schweres zur Sprache zu bringen, Fragen zu stellen. Es ist zudem eine Möglichkeit, eigene Wünsche bezüglich Musik, Liedern, Gebeten und Bibeltexten für die Trauerfeier zu äußern. Die Grundlage für die Verkündigung wird ein Bibeltext sein.

TRAUERFEIER UND BESTATTUNG

Die christliche Bestattung hat eine feste Struktur: Biblische Texte und Lieder aus der christlichen Tradition sowie eine Predigt sollen helfen, das Leben der Verstorbenen noch einmal zu würdigen, ihnen die letzte Ehre und das letzte Geleit zu geben, Abschied zu nehmen, die Hinterbliebenen in ihrer Trauer zu trösten und zu stärken. Der Erfahrung von Tod und Verlust halten wir die Hoffnung auf ewiges Leben entgegen.

Der Trauergottesdienst findet in der Kirche oder der Friedhofshalle statt.

Die Gemeinde begleitet den Verstorbenen in einem Trauerzug zum Grab. Dort wird nach dem symbolischen Erdwurf „Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zum Staube“ (Psalm 104,29) ein biblisches Hoffnungswort und Gebet gesprochen.

GEDENKEN NACH DER BESTATTUNG

In einem der folgenden Sonntagsgottesdienste wird des Verstorbenen und der Angehörigen in der Fürbitte gedacht.

Am Ewigkeitssonntag werden im Gottesdienst die Namen aller im Kirchenjahr verstorbenen Gemeindeglieder verlesen, Kerzen für sie entzündet und ihrer in der Fürbitte gedacht.

Zu beiden Gedenken sind Sie herzlich eingeladen.